Inklusion

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„ Wir sind dabei – Inklusion – Stadt Ennigerloh“

Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Ziel dieser UN-Konvention ist es, ihnen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren. Dieses Menschenrecht in den Alltag umzusetzen ist nun Aufgabe der UN-Mitgliedsstaaten: Seit März 2007 sind sie dazu aufgerufen, den Vertrag zu unterschreiben und damit die Rechte von Menschen mit Behinderung durchzusetzen. Seit März 2009 ist auch Deutschland dabei.

Eine Aufgabe, die die Stadt Ennigerloh sehr ernst nimmt und mit diesem Hintergrund bestellte der Rat der Stadt Ennigerloh am 27. Mai 2013 die erste Behindertenbeauftragte. Diese Aufgabe wird ehrenamtlich durchgeführt und wurde am 15. September 2014 in Inklusionsbeauftragte umbenannt.

Was bedeutet der Begriff „Inklusion“?

Der Begriff Inklusion kommt aus der lateinischen Sprache und bedeutet:
Einbeziehung, Einschluss, Dazugehörigkeit

Somit bedeutet Inklusion „Alle inklusive“. Eine Gesellschaft in der es normal ist verschieden zu sein .
Inklusion bewirkt in der Gesellschaft eine Veränderung im Denken und Handeln. Ziel ist, das Menschen mit Behinderungen von Anfang an wahrgenommen, anerkannt und selbstverständlich angenommen werden. Niemand wird ausgeschlossen!
Menschen sind nicht behindert, sondern sie werden behindert.

Ennigerloh setzt sich dafür ein, dass keiner ausgeschlossen wird!

Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung (PDF)

Aktion „Barrierefreie Geschäfte In Ennigerloh

PM Glocke Schüler prüfen Geschäfte 30.01.2016 . jpg

 

 

 

 

 

Flyer – Aktion „Wünsch Dir was“ November 2015

Flyer – Inklusion eine vernünftige Herzensangelegenheit 24.11.2015

PM Glocke, Vortrag Rainer Schmidt 27.11.2015

PM Glocke, Gespräch mit BM Lülf und R. Sendker 06.05.2015

wn vom 20 August 2015-Inklusion Miteinander statt nebeneinander

Veranstaltung zum Bundesteilhabegesetz am 9. März 2015 – 17.00 Uhr in der Alten Brennerei Schwake. Diskutieren Sie mit!

Flyer Vortrag Bundesteilhabegesetz 09 03 2015-3

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